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Zwangsversteigerungen

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien steigt wieder. Nach Angaben des Fachverlags Argetra waren es im vergangenen Jahr 12.332 Fälle. Gegenüber 2022 ist das ein Plus von 2,1 Prozent. Die Tendenz ist weiter steigend. Im ersten Halbjahr 2024 gab es schon 6.909 Zwangsversteigerungen. Doch gegenüber dem Allzeithoch 2004 mit über 90.000 Fällen ist noch viel Luft nach oben.

Vorteile und Ablauf

Für Investoren mit Kapital können Zwangsversteigerungen aber auch Chancen für den günstigen Immobilienerwerb bieten. Hier einige Infos:

  • Zwangsversteigerungsvorteile: Notar- und Maklerkosten entfallen. Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer. Das Amtsgericht stellt die Gutachten (amtlicher Verkehrswert, Hinweise auf Erträge, Bauschäden und Mängel, Auszüge aus dem Grundbuch). Vor allem aber erfolgt der Zuschlag häufig weit unter dem Verkehrswert (< 50%), wobei ein Mindestgebot einzuhalten ist. Termine erfahren Sie von Aushängen der Amtsgerichte, aus dem Amtsblatt, von örtlichen Tageszeitungen oder immer öfter aus Internetportalen.
  • Darf jeder an der Zwangsversteigerung teilnehmen? Ja, aber schnuppern Sie schon vorher diese Atmosphäre, ehe Sie selbst mitbieten, um das Prozedere zu erlernen. Sie gestalten es am wirkungsvollsten unorthodox, um Mitbieter und  Banken zu irritieren, z. B. durch krumme Summen, ungleiche Bietschritte und Verbergen Ihrer Gebotsgrenze. Die Immobilie sollten Sie vorab besichtigt haben.
  • Wo findet die Zwangsversteigerung statt? Wer führt sie durch? Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt.
  • Wer erhält den Zuschlag? Derjenige, der zum Schluss der „Bietstunde“ der Meistbietende geblieben ist. Das Meistgebot wird vom Rechtspfleger dreimal aufgerufen und verkündet. Die Gläubigerbank kann die Verkündung des Zuschlagsbeschlusses auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. In diesem Fall versucht sie eine Aufbesserung des Gebotes vom Meistbietenden zu erreichen.
  • Was kostet die Zwangsversteigerung? Der Meistbietende hat die als Sicherheitsleistung eingelegten 10% vom Verkehrswert nach Zuschlagsverkündung zu zahlen, während andere Bieter diesen Betrag vom Rechtspfleger zurück erhalten. Weiterhin fallen Verfahrenskosten an (für Anzeigen, Termindurchführung), die  vorweg dem Versteigerungserlös entnommen werden. Diese, Grundsteuerschulden und eventuelle „bestehen bleibende Rechte“ bestimmen das Mindestgebot.
  • Was geschieht nach dem Termin? Der „Erwerber“ hat nun das Recht, dem Alteigentümer die Nutzung der Immobilie mithilfe des Gerichtes aufzukündigen. Etwa einen Monat danach findet der Verteilungstermin statt, wo der Erwerber den vollständigen Erwerbspreis beizubringen hat. Der Erlös geht an die Gläubiger.                                                                                                 

VI-Hausverwaltung

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