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Wohnungsübergabe


Inhalt des Wohnungsübergabeprotokolls

 

Das Wohnungsübergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug und beim Auszug war. Es ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme und sollte Punkt für Punkt die vorhandenen Schäden auflisten. Also etwa: im Badzimmer ist die Decke nicht gestrichen, die Wohnzimmertür hat einen dicken Kratzer, im Flur fehlen Sockelleisten. Darüber hinaus sollte auch erwähnt werden, wenn Räume in einem einwandfreien Zustand sind. Je präziser die Auflistung, umso mehr Beweiskraft hat das Dokument. Wichtig ist auch, die Zählerstände zu protokollieren und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Vergessen Sie nicht, Balkon, Garten, Carport, Kellerräume und ähnliche Dinge mit aufzunehmen.     

 

Es empfiehlt sich, die Wohnungsübergabe immer bei Tageslicht stattfinden zu lassen. Neben der detaillierten Auflistung ist es sinnvoll, vorhandene Schäden zu fotografieren. Kommt es zum Streit, erleichtern Fotos die Beweispflicht. Das Protokoll sollte in zweifacher Ausfertigung erstellt und am Ende des Termins von beiden Seiten unterschrieben werden. Ein Exemplar erhält der Vermieter, das andere der Mieter. Andernfalls könnte der Mieter behaupten, dass der Vermieter nachträglich noch etwas in das Protokoll hineingeschrieben hat.    

 

Einbauten

 

Mieter sind nach herrschender Rechtsprechung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand, in dem sie sie übernommen haben, auch wieder zu übergeben. Das gilt auch für Einbauten wie Schränke, Wände, Küchen usw. Selbst wenn der Vermieter diese vorher genehmigt hat, muss der Mieter diese zurückbauen/ausbauen, sofern der Vermieter sie nicht übernimmt.

 

Verdeckte Mängel

 

Mit der Unterschrift akzeptieren Vermieter und Mieter das Übergabeprotokoll. Wer danach Mängel entdeckt, die nicht im Protokoll stehen, kann seine Forderungen kaum durchsetzen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, die trotz sorgfältiger Wohnungsübergabe nicht zu sehen waren.

Wer als Vermieter nach Wohnungsübergabe einen verdeckten Schaden feststellt, sollte diesen unverzüglich schriftlich seinem Mieter anzeigen. Ebenso, wenn der Mieter nach Einzug einen Schaden entdeckt, den er bei der Wohnungsübergabe nicht sehen konnte. Verdeckte Mängel können dann nachträglich in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Stellt sich eine der beiden Parteien quer, muss im schlimmsten Fall das Gericht darüber entscheiden.  

 

Kaution

 

Vermieter haben für die Rückzahlung der Kaution grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten. Wenn die Wohnung keine Mängel aufweist, muss sie früher zurückgezahlt werden. Der Vermieter darf allerdings für die noch abzurechnenden Betriebskosten einen Sicherheitsabschlag einbehalten, der sich aus der Höhe der Betriebskosten des Vorjahres plus einem Aufschlag von zehn Prozent errechnet.

 

Mit einem sorgfältigen Wohnungsübergabeprotokoll sind Vermieter auf der sicheren Seite. Es unterstützt sie, ihre Forderungen durchzusetzen. Eine sorgfältige Übergabe kostet kein Geld, sondern nur Zeit. Wer die nicht hat, kann die Übergabe auch einem Immobilienmakler überlassen.

 

VI-Hausverwaltung

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