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Wohnen in einer Doppelhaushälfte

Doppelhaushälften (kurz: DHH) sind etwas Feines – solange Sie sich als Bewohner gut mit Ihren Nachbarn verstehen. Doch nicht selten kommt es wegen einer Bagatelle zu Streitigkeiten. Daher die Fragen: Worauf müssen Sie in einer Doppelhaushälfte achten? Welche Dinge müssen Sie mit der Nachbarseite absprechen? Und wie sehen die rechtlichen Aspekte aus?

 

Die wichtigste Frage vorab: Wie verläuft die Grundstücksgrenze?

 

Die Antwort auf diese Frage bestimmt darüber, ob Sie im Eigentum wohnen oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Liegen beide Doppelhaushälften auf einem Grundstück und sind lediglich durch eine Wand getrennt, befinden Sie sich in einer Eigentümergemeinschaft.
  • Verläuft die Grundstücksgrenze entlang der Hauszwischenwand, besitzt jeder Eigentümer sein eigenes Grundstück.

 

Im Fall der Eigentümergemeinschaft müssen Sie alles, was sichtbar, baulich oder technisch das gemeinsame Haus oder Grundstück verändert, mit Ihren Nachbarn absprechen – am besten schriftlich.

 

Besitzen Sie jedoch Ihr eigenes Grundstück, ist Ihr Handlungsspielraum größer.

 

Eigentümergemeinschaft: Was müssen Sie mit den Nachbarn absprechen?

 

Zu den genannten sichtbaren, baulichen und technischen Veränderungen zählen u. a. folgende Punkte, die Sie in der Regel nicht ohne die Zustimmung der Nachbarn vornehmen dürfen:

 

  • Streichen der Fassade oder Anbringen von neuem Putz oder neuer Dämmung
  • Anbau von Wintergärten und Balkonen
  • Anbringen von Sonnenschutz, Markisen oder Fassadenverkleidungen
  • Dachausbau oder Gauben
  • Installation von Solaranlagen bzw. PV-Paneelen
  • Dachreparaturen und Neueindeckungen
  • Pflasterarbeiten
  • Errichten von Zäunen, Mauern oder Hecken
  • Bau von Gartenhäusern oder Carports
  • Installation von Lüftungsanlagen oder Klimageräten

 

Wichtig hierbei: Das zugrundeliegende Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde 2020 umfassend reformiert und erleichtert seitdem einige Entscheidungen im Zusammenspiel zwischen Nachbarn. Um für den konkreten Einzelfall sicherzugehen, sollten Sie sich vor allem bei größeren geplanten Veränderungen bei einem Fachmann informieren.

 

Doppelhaushälfte als Eigentum: Wie groß ist die Gestaltungsfreiheit?

 

Befinden Sie sich mit Ihrer Doppelhaushälfte auf einem eigenen Grundstück, dürfen Sie bauliche Veränderungen umsetzen, ohne vorher Ihre Nachbarn zu fragen.

 

Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Bewohner der Nachbarseite zumindest über das geplante Vorhaben zu informieren. Wer weiß – vielleicht fühlt sich die andere Partei ja auch dazu bewogen, die Fassade zu streichen oder neue Fenster einzubauen, weil Sie es tun?

 

Wichtig hierbei: Auch bei einer Eigentums-DHH könnte es Vorschriften geben, die aus dem Bebauungsplan oder einer möglicherweise vorhandenen Gestaltungssatzung hervorgehen. Bei einigen größeren Umbauten ist zudem eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Diese Pflichten haben Sie als Besitzer einer Doppelhaushälfte

Ihre Pflichten unterscheiden sich nicht von denen, die Sie auch als Eigentümer eines freistehenden Ein- oder Zweifamilienhauses hätten. Dazu zählen bspw.:

 

  • Gehwege und Zufahrten bei Schnee und Eis räumen und streuen
  • Brandschutz und Sicherheit gewährleisten
  • Alle nötigen Versicherungen abschließen

 

Sollten Ihre und die Doppelhaushälfte Ihrer Nachbarn so gebaut sein, dass es einen vorderen und einen hinteren Gebäudeteil gibt, muss ggf. ein Wegerecht eingeräumt und ins Grundbuch eingetragen werden.

 

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