Kontakt

Was ändert sich 2025 für Immobilienbesitzer?

Ein Jahreswechsel bringt immer auch einige Veränderungen mit sich. Neue Gesetze, neue Regelungen – und so manch alte Regelung läuft aus. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Ihre Immobilie finden Sie hier.

 

Grundsteuerreform

 

Mit dem Jahreswechsel tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Sie betrifft deutschlandweit alle Immobilienbesitzer und führt bei vielen Immobilienbesitzern zu deutlich höheren Abgaben. Die Grundsteuer kann bei vermieteten Immobilien auf die Mieter umgelegt werden.

 

CO₂-Steuer

 

Die CO₂-Steuer für fossile Brennstoffe steigt von 45 € auf 55 € pro Tonne CO₂. Die Kosten für das Heizen mit Öl oder Gas steigen dadurch erneut. Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, können Vermieter die Kosten mitunter anteilig auf ihre Mieter umlegen. Ob das möglich ist, hängt von der Energieeffizienz des Wohngebäudes ab. Ist das Haus sehr effizient, tragen Mieter die CO₂-Steuer alleine. Je ineffizienter die Immobilie ist, desto weniger darf auf Mieter umgelegt werden.

 

Degressive Abschreibung (AfA) für Neubauten

 

Das Wachstumschancengesetz ermöglicht ab 2025 eine degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude. Das soll die Investition in neue Wohngebäude attraktiver machen, indem in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können. Die degressive Abschreibung kann zudem mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten kombiniert werden.

 

Solardachpflicht

 

Wer ein neues Haus baut oder ein Bestandsgebäude saniert, war in manchen Bundesländern bereits in den vergangenen Jahren verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese Pflicht wurde zum 01.01.2025 ausgeweitet und gilt grundsätzlich für alle Gebäudearten einschließlich Parkplätze. Die genauen Vorschriften können dabei je nach Bundesland abweichen.

 

Gebäudetyp E

 

Noch ist das Gesetz für Gebäudetyp E nicht in Kraft – aber es kommt voraussichtlich bald. Die Bundesregierung hat im November 2024 den Gesetzesentwurf für den neuen Gebäudetyp verabschiedet. Der Gebäudetyp E bezeichnet Bauprojekte, bei denen auf die Einhaltung von gesetzlich nicht zwingenden Komfort- und Ausstattungsstandards verzichtet wird. Ziel ist es, das Bauen einfacher, günstiger und schneller zu machen, indem nur notwendige Standards (z. B. Sicherheit, Brandschutz) eingehalten werden. Komfortstandards, etwa die Anzahl von Steckdosen, müssen nur vertraglich vereinbart werden, um verpflichtend zu sein.

 

Förderung für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)

 

Die KfW fördert bereits seit Oktober Wohngebäude-Neubauten, die den Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Dabei geht es vorwiegend um Projekte mit niedrigen Bau- und Folgekosten. Die Förderung kann noch bis zum 31.12.2025 beantragt werden.

 

E-Rechnungs-Pflicht

 

Ab 2025 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch ausgestellt werden. Das betrifft auch Hausverwalter und Vermieter.

 

Wohngemeinnützigkeit

 

Ab 01.01.2025 gilt die Neue Wohngemeinnützigkeit. Dadurch können sozial orientierte Körperschaften vergünstigten Wohnraum anbieten und profitieren dafür von Steuererleichterungen . Voraussetzung dafür ist, dass die Mieten unter dem Marktniveau liegen.

 

Weniger Bürokratie

 

Zum 01.01.2025 ist ein neues Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten, das sich auch auf Vermietungen auswirken wird. Wesentliche Änderungen:

 

  • Gewerbemietverträge: Die Textform (z. B. per E-Mail) ersetzt die Schriftform für langfristige Mietverträge. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2025.
  • Härtefallwiderspruch: Mieter können Kündigungen bei Härtefällen künftig in Textform widersprechen, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Betriebskostenabrechnung: Vermieter dürfen Belege zukünftig ausschließlich elektronisch bereitstellen. Papierbelege sind nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Allgemeine Entlastungen: Es gelten kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (8 statt 10 Jahre) und die Möglichkeit, mehr Rechtsgeschäfte sowie Arbeitsverträge digital abzuwickeln.

 

Mietpreisbremse läuft aus

 

Die Mietpreisbremse läuft in vielen Bundesländern spätestens Ende 2025 aus. Die Bundesregierung diskutiert jedoch bereits über eine Verlängerung bis 2029.

 

VI-Hausverwaltung

Standort Oelde:

Fritz-Reuter-Str. 2
59302 Oelde

Standort Rheine:

Matthiasstraße 30
48431 Rheine

Öffnungszeiten Büro:

Mo, Di, Do, Fr:
Di:
Mi:
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung!
Folgen Sie uns:

Lesen Sie täglich Neues und bleiben Sie immer auf den aktuellesten Stand!