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Hausordnung: Rechte, Pflichten und Grenzen

Ein Mehrparteienhaus bringt verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Lebensstilen zusammen. Um das Miteinander harmonisch zu gestalten, braucht es klare Regeln. Eine Hausordnung kann hierbei als Orientierung dienen – doch welche Regeln sind erlaubt und welche nicht?

 

Warum ist eine Hausordnung wichtig?

 

Ein geordnetes Miteinander in einem Mehrparteienhaus erfordert klare Regeln. Eine Hausordnung hilft, das Zusammenleben zu strukturieren und Verhaltensregeln festzulegen. Sie ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, und es gibt keine einheitliche, gesetzlich festgelegte Hausordnung. Immobilienbesitzer und Vermieter können sich jedoch an zahlreichen Mustervorlagen orientieren, die online verfügbar sind.

 

Wann ist die Hausordnung verbindlich?

 

Die Hausordnung ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie als Anhang dem Mietvertrag beigefügt oder explizit im Mietvertrag erwähnt wird. Ist dies der Fall, hat der Vermieter weitreichendere Möglichkeiten zur Festlegung von Regeln, beispielsweise zur Übertragung von Hausarbeiten wie der Treppenhausreinigung oder dem Winterdienst. Eine bloß im Treppenhaus ausgehängte Hausordnung hingegen kann lediglich allgemeine Verhaltensvorschriften und Ruhezeiten regeln.

 

Sollte die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrags sein, kann der Vermieter diese im Rahmen der sogenannten „ordnenden Regelungen“ einseitig anpassen. Ist die Hausordnung jedoch vertraglich vereinbart, bedarf eine Änderung der Zustimmung der Mieter.

 

Mögliche Inhalte einer Hausordnung

 

Eine Hausordnung kann viele Aspekte des Zusammenlebens regeln. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Ruhezeiten: Gesetzlich sind Nachtruhezeiten von 22 bis 6 Uhr sowie ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen vorgeschrieben. Normale Wohngeräusche sind jedoch hinzunehmen.
  • Haussicherheit: Die Hausordnung kann vorschreiben, dass Bewohner für die Sicherheit der Immobilie sorgen müssen. Dazu gehört beispielsweise, die Haustür nachts abzuschließen oder Flucht- und Rettungswege freizuhalten.
  • Reinigungsaufgaben: Falls Mieter zur Reinigung bestimmter Bereiche verpflichtet sind, sollte genau festgelegt werden, welche Aufgaben in welchen Zeitabständen erledigt werden müssen.
  • Lüftungsvorschriften: Um Schimmelbildung zu vermeiden, kann eine Hausordnung Empfehlungen zur Lüftung enthalten.
  • Rauchverbot: Die Hausordnung kann das Rauchen in Gemeinschaftsräumen und in den Wohnungen untersagen. Enthält die Hausordnung keine Regelungen dazu, gehört Rauchen zur normalen Nutzung einer Wohnung und ist somit erlaubt.
  • Lagerung von Gegenständen: Die Lagerung von Gefahrstoffen wie Gasflaschen oder brennbaren Flüssigkeiten darf im Rahmen der Hausordnung verboten werden, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.

 

Nutzungsbestimmungen von Gemeinschaftsflächen

 

  • Treppenhaus und Flure: Was darf dort abgestellt werden? Beispielsweise kann das dauerhafte Abstellen von Kinderwagen oder Fahrrädern eingeschränkt oder untersagt werden.
  • Waschkeller: Gibt es zeitliche Beschränkungen für die Nutzung der Waschmaschinen?
  • Garten: Ist eine Nutzung erlaubt? Dürfen Mieter Gartenmöbel aufstellen oder Grillen?

 

Was darf nicht in einer Hausordnung geregelt werden?

 

Nicht alle Regeln sind rechtlich zulässig. Folgende Punkte dürfen nicht Teil einer Hausordnung sein:

 

  • Vorgaben zur Raumtemperatur: Die Hausordnung darf keine Vorgaben zur Raumtemperatur in den Wohnungen machen.
  • Individuelle Regelungen für einzelne Mieter: Eine Hausordnung muss für alle Bewohner gleichermaßen gelten. Individuelle Regelungen für einzelne Bewohner sind nicht zulässig.
  • Musikverbot: Ein generelles Verbot, in der eigenen Wohnung zu musizieren, ist nicht gültig.
  • Besuchs- und Übernachtungsverbote: Mieter dürfen Gäste empfangen, auch über Nacht.
  • Dusch- und Badeverbote nach 22 Uhr: Eine Einschränkung dieser Nutzung wäre unzulässig, da duschen und baden zu den „normalen Wohngeräuschen“ zählt.
  • Verbot von Kinderlärm: Kinder dürfen spielen und sich altersgerecht verhalten.
  • Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus: Sofern Flucht- und Rettungswege frei bleiben, dürfen Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus abgestellt werden. Verbote in der Hausordnung sind nicht gültig.

 

Folgen von Verstößen gegen die Hausordnung

 

Missachtet ein Bewohner wiederholt die Hausordnung, kann dies zunächst mit einer Abmahnung geahndet werden. Bleiben die Verstöße bestehen, kann der Vermieter unter Umständen eine Kündigung aussprechen. In schwerwiegenden Fällen, etwa bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens, kann eine fristlose Kündigung möglich sein.

 

Fazit

 

Eine Hausordnung sorgt für ein geordnetes Zusammenleben in einem Mietshaus. Sie ist jedoch nur dann verbindlich, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. Immobilienbesitzer sollten darauf achten, dass sie nur zulässige Regelungen aufnehmen und die Hausordnung für alle Mieter gleichermaßen gilt. Verstöße gegen die Hausordnung können Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

VI-Hausverwaltung

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