Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Damit gehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher, insbesondere finanzielle. Eine davon betrifft die sogenannten Gemeinschaftskosten. Diese Ausgaben werden häufig auch als Hausgeld bezeichnet und sorgen für den Betrieb, die Verwaltung und den Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau hinter dem Begriff steckt, wofür die Gemeinschaftskosten verwendet werden und wie hoch sie ausfallen können.
Was zählt zu den Gemeinschaftskosten?
Gemeinschaftskosten umfassen alle laufenden Ausgaben, die für das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnanlage anfallen. Sie betreffen also nicht die einzelnen Wohnungen, sondern das Gebäude und die gemeinsam genutzten Flächen und Einrichtungen.
Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum
Zu den regelmäßig wiederkehrenden Posten gehören beispielsweise:
- Stromkosten für die Beleuchtung in Treppenhaus, Keller und Außenbereichen
- Wasserverbrauch auf Gemeinschaftsflächen
- Müllabfuhr
- Reinigung und Pflege von Fluren, Treppenhäusern und Außenanlagen
- Gartenpflege
- Wartung und Betriebskosten von Aufzügen
Instandhaltungs- und Reparaturkosten
Auch Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum werden aus den Gemeinschaftskosten bestritten. Dazu zählen:
- Arbeiten an Dach, Fassade oder der Heizungsanlage
- Wartung von gemeinschaftlich genutzten Türen, Fenstern oder Antennen
- Erneuerung von Versorgungsleitungen
Verwaltung und Versicherungen
Ein professioneller Verwalter kümmert sich um die Organisation und Verwaltung der Eigentümergemeinschaft. Zu den Verwaltungskosten gehören unter anderem:
- Honorar für den WEG-Verwalter
- Kosten für Eigentümerversammlungen, Protokolle und Abstimmungen
- Prämien für notwendige Versicherungen wie Gebäude- oder Haftpflichtversicherung
Rücklagenbildung für zukünftige Ausgaben
Teil der Gemeinschaftskosten ist auch die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Diese dient dazu, größere, nicht regelmäßig anfallende Reparaturen oder Sanierungen – etwa eine neue Dachbedeckung oder Fassadenerneuerung – später finanzieren zu können, ohne auf einmal hohe Sonderzahlungen leisten zu müssen.
Warum fallen Gemeinschaftskosten an und wie hoch können sie sein?
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kommt an den Gemeinschaftskosten nicht vorbei. Diese Ausgaben sorgen dafür, dass alles läuft, gepflegt bleibt und der Wert der Immobilie erhalten wird. Nicht jede Leistung ist direkt sichtbar. Auf lange Sicht profitieren jedoch alle Eigentümer davon.
Verpflichtung zur Zahlung
Die Zahlung von Gemeinschaftskosten ist gesetzlich geregelt. Das Wohnungseigentumsgesetz (§ 16 WEG) verpflichtet jeden Eigentümer zur Beteiligung an den gemeinschaftlichen Ausgaben. Das gilt unabhängig davon, ob er bestimmte Einrichtungen persönlich nutzt oder nicht. Wer beispielsweise im Erdgeschoss wohnt, zahlt anteilig auch für den Aufzug.<