Die eigene Garage gehört für viele Immobilienbesitzer ganz selbstverständlich zur Immobilie dazu – sei es als sicherer Stellplatz für das Auto oder als zusätzlicher Stauraum. Doch Vorsicht: Nicht jede Nutzung ist rechtlich zulässig. Vor allem die Garagenverordnungen der Bundesländer setzen klare Grenzen. Wer diese missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder oder behördliche Auflagen, sondern auch versicherungsrechtliche Nachteile. Umso wichtiger ist es, die geltenden Vorschriften zu kennen und richtig einzuordnen.
Nutzung gemäß Garagenverordnung: Was sagt das Gesetz?
Auch wenn die Garagenverordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, gelten in vielen Punkten vergleichbare Regelungen.
- Zweckbestimmung der Garage
Garagen sind gemäß den Garagenverordnungen der Bundesländer in erster Linie dafür vorgesehen, Kraftfahrzeuge unterzustellen. Diese Zweckbindung soll auch dazu beitragen, den öffentlichen Parkraum zu entlasten.
Wird eine Garage zweckentfremdet genutzt, etwa als Hobbyraum oder Lagerfläche, kann dies dazu führen, dass mehr Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden – mit entsprechenden Folgen für das Stadtbild und die Parkplatzsituation. Eine andere Nutzung kann bereits dann problematisch sein, wenn dadurch kein Fahrzeug mehr untergebracht werden kann oder der Charakter der Garage sich dauerhaft verändert.
- Lagerung von Gegenständen
In gewissem Umfang ist die Lagerung fahrzeugbezogener Gegenstände wie Reifen, Werkzeug oder Betriebsstoffe zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass keine Sicherheitsrisiken entstehen. Insbesondere die Lagerung brennbarer Stoffe ist mittlerweile strenger geregelt. So dürfen etwa in Kleingaragen bis 100 m² bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen hingegen ist die Lagerung von Kraftstoffen grundsätzlich untersagt. Wer darüber hinaus Gegenstände lagert, läuft Gefahr, gegen geltende Brandschutzvorschriften zu verstoßen.
- Nutzung als Werkstatt oder Wohnraum
Die zweckfremde Nutzung einer Garage – etwa als private Werkstatt, Partyraum oder gar Wohnraum – bleibt aus baurechtlicher Sicht unzulässig. Neben möglichen Verstößen gegen Brandschutz- und Lärmschutzauflagen drohen hier empfindliche Sanktionen. In einigen Bundesländern können bei zweckwidriger Nutzung Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Auch eine Rückbauverfügung, die die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangt, ist keine Seltenheit.
Welche Konsequenzen drohen bei unzulässiger Nutzung?
- Baurechtliche Folgen
Verstöße gegen die Zweckbindung der Garage können durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden geahndet werden. Neben Bußgeldern kann es zu Rückbauverfügungen oder Nutzungsverboten kommen, wenn die Garage dauerhaft anders genutzt wird als genehmigt. Besonders streng reagieren die Behörden bei gewerblicher Nutzung oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
- Versicherungsrechtliche Risiken
Auch die Versicherung kann im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn die Nutzung der Garage nicht dem vereinbarten Rahmen entspricht. Dies gilt insbesondere bei Feuer- oder Einbruchschäden, die im Zusammenhang mit einer zweckentfremdeten Nutzung stehen. Wer seine Garage also zum Beispiel als Werkstatt nutzt und dabei einen Brand verursacht, könnte den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Konflikte mit Nachbarn oder der Eigentümergemeinschaft
Nicht selten sind es Nachbarn, die eine zweckwidrige Nutzung der Garage bei der Behörde anzeigen. Gerade in Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften gibt es zudem häufig Hausordnungen oder Teilungserklärungen, die die Nutzung der Garage zusätzlich reglementieren. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch ein dauerhaft belastetes Nachbarschaftsverhältnis.
Fazit
Die rechtlichen Vorgaben zur Garagennutzung dienen dem Schutz von Sicherheit und Ordnung im Wohnumfeld – und sollten von Immobilienbesitzern nicht unterschätzt werden. Auch wenn es im Alltag oft üblich erscheint, eine Garage als Lagerraum oder Werkstatt zu nutzen, kann dies rechtlich problematisch sein. Besonders die Lagerung brennbarer Stoffe und die dauerhafte Zweckentfremdung sind risikobehaftet.
Immobilienbesitzer sollten sich daher unbedingt über die Garagenverordnung ihres Bundeslandes und mögliche zusätzliche Vorgaben in Miet- oder Eigentümerverträgen informieren. Wer seine Garage im Rahmen der erlaubten Nutzung betreibt, schützt sich nicht nur vor Bußgeldern, sondern erhält sich auch den vollen Versicherungsschutz und den guten Kontakt zur Nachbarschaft.