Mit der eigenen Immobilie Energie sparen ist längst mehr als ein optionaler Spartipp. Mit immer strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben arbeitet die Bundesregierung auf ihr ambitioniertes Ziel hin: Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2050.
Der Grund für diese Strategie: Gebäude sind ein gigantischer Hebel, um die CO2-Emissionen in Deutschland zu senken. Etwa 35 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland lassen sich auf den Gebäudebereich zurückführen.
Eine elementare Maßnahme, um das Ziel zu erreichen: Gebäudeaudits. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Sie als Immobilienbesitzer in verschiedenen Fällen dazu verpflichtet, ein Audit gemäß DIN V 18599 durchführen zu lassen. Zugleich werben Energieberater mit utopischen Einsparpotenzialen, wenn Sie ein Audit in Auftrag geben.
Aber was ist nun Pflicht und was bringt ein Audit wirklich? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Was ist ein Gebäudeaudit?
Ein Gebäudeaudit ist eine umfassende Untersuchung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes. Obwohl Sie eine Immobilie natürlich auf viele Dinge untersuchen können – zum Beispiel auf Sicherheit oder Brandschutz – geht es beim Begriff „Gebäudeaudit“ fast immer ums Energiesparen.
In der Praxis gibt es dafür verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Normen. Eine der wichtigsten ist aktuell DIN V 18599, die sowohl für private als auch für gewerbliche Immobilienbesitzer wichtig ist.
Bei DIN V 18599 geht es um eine gründliche Untersuchung des Energiebedarfs der Immobilie:
- Nutzenergiebedarf: Nutzenergie ist die Energie, die tatsächlich für die Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung gebraucht wird.
- Endenergiebedarf: Der Endenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie zugeführt werden muss, um die zuvor genannte Nutzenergie zu erreichen. Er ist in der Regel höher, da es innerhalb der Immobilie zu Energieverlusten kommt, zum Beispiel im Heizsystem oder der Verteilung.
- Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf geht noch einen Schritt weiter zurück und berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerten Prozesse der Energieerzeugung.
Diese drei Energiebedarfe werden für alle wesentlichen Energieverbräuche im Haus berechnet:
- Heizung
- Kühlung
- Lüftung
- Trinkwarmwasser
- Beleuchtung
Als Ergebnis Ihres Gebäudeaudits erhalten Sie Informationen über all diese Aspekte. Was aber noch viel wichtiger ist: Sie erfahren, wo und wie Sie diese Energiebedarfe senken können. Das Audit ist also im Grunde ein gründlicher Check der energetischen Optimierungspotenziale Ihrer Immobilie.
Wofür brauchen Sie ein Gebäudeaudit?
Energie sparen und dadurch Umwelt und Geldbeutel schonen ist das Eine – aber das ist längst noch nicht der einzige Grund, der für ein Gebäudeaudit spricht. Wie eingangs erwähnt, gibt es noch einen weiteren, wichtigen Grund: Sie sind dazu verpflichtet.
Wann immer Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie vorweisen müssen, muss dieser nach DIN V 18599 erstellt worden sein. Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Den Energieausweis benötigen Sie dadurch unter anderem in folgenden Fällen:
- Nach umfangreichen Sanierungen,
- Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie,
- Beim Bau eines Niedrigenergiehauses,
- Beim Antrag von Fördermitteln für Ihre Immobilie.
Bis zu 30 % Energie sparen durch ein Audit – nur ein Werbespruch oder Realität?
Viele Energieberater werben mit Energieeinsparungen von bis zu 30 %, wenn Sie ein Gebäudeaudit bei ihnen in Auftrag geben. Klingt traumhaft. Aber was ist dran?
Grundsätzlich gilt: Das Audit allein beschreibt erstmal nur, wo und wie Sie Energie einsparen können. Um den Energiebedarf tatsächlich zu reduzieren, müssen Sie die Empfehlungen des Audits konsequent umsetzen.
Wie hoch das Einsparpotenzial tatsächlich ist, ist sehr individuell. Eine Auswertung der Deutschen Energie-Agentur zeigt, dass allein durch die Optimierung von Heizungsanlagen in Wohnungsgebäuden bereits Einsparungen von 20-30 % möglich sind. Die werblich klingenden Angaben von Energieberatern sind also durchaus realistisch.
Das Gebäudeaudit fördern lassen – diese Möglichkeiten haben Sie
Mit einem Gebäudeaudit nach DIN V 18599 tun Sie nicht nur etwas für Ihr Portemonnaie, sondern auch für die Umwelt. Deswegen werden Energieberatungen gefördert – und zwar vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Für Wohngebäude: Die Energieberatung Ihres Wohngebäudes wird vom BAFA mit bis zu 50 % des Beratungshonorars gefördert. Informationen finden Sie direkt beim BAFA.
- Für Nichtwohngebäude: Auch die Energieberatung Ihres Nichtwohngebäudes wird mit bis zu 50 % des Beratungshonorars gefördert. Informationen finden Sie hier. Interessant zu wissen: Das BAFA verzeichnet allein 2024 über 6500 Energieberatungen in Nichtwohngebäuden, davon mehr als 4200 nach DIN V 18599.
Fazit: Wenn Energieberatung, dann nach DIN V 18599
Wenn Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen, lohnt es sich, sie direkt als Audit nach DIN V 18599 durchführen zu lassen. Denn je nachdem, welche Pläne Sie mit Ihrer Immobilie haben, benötigen Sie das Audit ohnehin. Durch die BAFA-Förderung von bis zu 50 % des Beratungshonorars ist das eine sinnvolle Möglichkeit, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern, Ihren Geldbeutel zu schonen und zum Klimaziel beizutragen.
Aber Achtung: Um wirklich etwas zu bewirken, reicht ein Audit allein noch nicht aus. Denken Sie anschließend auch daran, die Empfohlenen Maßnahmen konsequent umzusetzen.