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Wohngebäudeversicherung

Nur 57 % aller Gebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden und andere Risiken versichert. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schneiden mit nur 39 % und 37 % besonders schlecht ab. Da jedoch auch in unserem Land Überschwemmungen und lokaler Starkregen zunehmen, sollten Immobilienbesitzer unbedingt einen Blick auf ihre bestehende Versicherung werfen oder spätestens jetzt eine solche abschließen.

 

Welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

 

Das kommt ganz auf den Umfang der jeweiligen Versicherung an. Eine besondere Gefahr liegt darin, das Leistungspaket eines in die Jahre gekommenen Vertrages falsch einzuschätzen. Viele ältere Policen decken lediglich Schäden durch Sturm oder Hagel ab, während Starkregen und Hochwasser nicht inbegriffen sind.

 

Eine vollumfängliche Wohngebäudeversicherung sollte folgende Risiken enthalten:

 

  • klassische Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Rohrbrüche, defekte Anschlüsse, Überspannung, Frostschäden, Sturm- & Hagelschäden
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen & Schneedruck
  • Zusatzrisiken wie Glasbruch, Schäden an Solar- oder PV-Anlagen, Vandalismus

 

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Wohngebäudeversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Das kann zum Beispiel ein Feuer sein, das durch eine vergessene Kerze entfacht wurde. Damit Ihre Versicherung die Leistung nicht ablehnt, muss grobe Fahrlässigkeit unbedingt Bestandteil des Vertrages sein.

 

Wovon hängt die Versicherungsprämie ab?

 

Wie viel Sie jährlich oder monatlich für Ihre Wohngebäudeversicherung zahlen müssen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Darunter fallen:

 

  • Lage Ihrer Immobilie
  • Baujahr und Zustand des Objektes
  • Leistungswünsche & Extras
  • Vorschäden
  • Größe der Immobilie
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme

 

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

 

Damit Sie im Schadensfall die volle Versicherungsleistung beanspruchen können, müssen Sie im Vorfeld einige Pflichten erfüllen:

 

  • Machen Sie schon bei der Beantragung der Versicherung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben.
  • Halten Sie alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsmaßnahmen ein, die für Wohngebäude gelten.
  • Melden Sie An- und Umbauten zeitnah Ihrem Versicherer.
  • Halten Sie sämtliche wasserführende und sonstige Anlagen in einem guten Zustand.
  • Melden Sie eine Risikoerhöhung wie ein längerer Leerstand, die Aufnahme eines Gewerbebetriebs im Gebäude oder die Erneuerung des Daches dem Versicherer.
  • Informieren Sie die Versicherung bei einem Schaden unverzüglich.
  • Falls Ihre Versicherung Belege anfordert, müssen Sie diese vorlegen, solange die Beschaffung zumutbar ist.

 

Eigenen Sachverständigen einschalten

 

Viele Versicherte wissen nicht, wie sich der Leistungsbetrag ihrer Versicherung im Schadensfall bestimmt. Kein Wunder – schließlich ist das eine Sache von Fachleuten. Das Problem dabei: In der Regel schicken Versicherungen eigene Gutachter raus, die den Schaden häufig zugunsten ihres Arbeitgebers oder ihrer Partnerversicherung beurteilen.

 

Besonders bei komplexeren Schäden oder auch Streitigkeiten mit der Versicherung kann ein externer Gutachter eine große Hilfe sein. Unabhängige Experten können den Schaden objektiv beurteilen und Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

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