Ein prasselndes Kaminfeuer steht für Gemütlichkeit und eine Rückbesinnung auf natürliche Wärmequellen. Doch im Zuge der Energiewende geraten Holzöfen zunehmend in die Kritik: Sie erzeugen Feinstaub, CO2 und weitere Emissionen und unterliegen deshalb strengen gesetzlichen Anforderungen. Ab 2025 gelten neue Regelungen, insbesondere für ältere Einzelraumfeuerungen. Viele Eigentümer fragen sich nun: Ist mein Holzofen noch erlaubt? Und: Was muss ich tun, um ihn weiterhin betreiben zu dürfen?
Gesetzlicher Rahmen: Emissionsgrenzen für Einzelöfen
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) definiert die zulässigen Höchstwerte für Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, die bei der Verbrennung in Kaminöfen, Kachelöfen und anderen Holzfeuerstätten entstehen dürfen.
Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, dürfen weiter genutzt werden, sofern sie die folgenden Emissionsgrenzen einhalten:
- Feinstaub: maximal 0,15 g/m3
- Kohlenmonoxid: maximal 4 g/m3
Geräte mit einem Baujahr vor 1995 mussten bereits in früheren Jahren ersetzt oder technisch nachgerüstet werden.
Neugeräte unterliegen strengeren Anforderungen
Bei modernen Holzöfen, die ab 2015 eingebaut wurden, gelten nochmals verschärfte Grenzwerte:
- Feinstaub: höchstens 0,04 g/m³
- Kohlenmonoxid: höchstens 1,25 g/m³
Für diese Öfen ist der Nachweis der Emissionswerte bereits bei der Zulassung vorgeschrieben. Er erfolgt in der Regel über eine Typprüfung durch den Hersteller. Fehlt eine entsprechende Bescheinigung, darf das Gerät nicht genutzt werden.
Nachweis- und Handlungspflicht für Altgeräte
Kann der Betreiber die Einhaltung der Grenzwerte nicht durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger nachweisen, gilt:
Der Ofen muss außer Betrieb genommen, ersetzt oder nachgerüstet werden. Der Eintrag im Feuerstättenbescheid (durch den Bezirksschornsteinfeger) gibt Auskunft über den Status und eventuelle Fristen.
Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Öfen
Ob ein Ofen geschlossen oder offen betrieben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsrechte.
Geschlossene Öfen – dauerhaft, aber nur mit Grenzwerteinhaltung
Geschlossene Holzöfen, etwa Kaminöfen mit Tür oder Kachelöfen mit verschlossener Brennkammer, dürfen dauerhaft betrieben werden, wenn sie die geltenden Emissionsgrenzwerte erfüllen. Der Nachweis ist verpflichtend. Ist dies nicht möglich, besteht auch hier eine Pflicht zur Nachrüstung oder Stilllegung.
Offene Kamine – nur gelegentliche Nutzung erlaubt
Offene Kamine gelten als besonders stimmungsvoll, sind jedoch aus Sicht der Luftreinhaltung problematisch. Daher dürfen sie nur gelegentlich genutzt werden. Was das bedeutet, ist gesetzlich nicht exakt definiert, hat sich aber in der Praxis wie folgt etabliert:
- Maximal 5 Stunden Nutzung pro Tag
- An höchstens 8 Tagen pro Monat
Dauerbetrieb – etwa als Heizquelle in der kalten Jahreszeit – ist nicht erlaubt. Offene Kamine sollen ausschließlich dem gelegentlichen Stimmungsfeuer dienen, nicht der Wärmeversorgung.
Ausnahmen für besondere Fälle
Einige Geräte sind von den Austauschpflichten ausgenommen. Dazu gehören z. B.:
- Historische Einzelöfen, die aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten bleiben
- Grundöfen in Handarbeit, wenn sie fest eingebaut und nicht industriell gefertigt wurden
- Öfen, die als alleinige Heizquelle dienen, z. B. in Ferienhäusern ohne Zentralheizung
Hier entscheidet im Einzelfall die zuständige Behörde bzw. der bevollmächtigte Schornsteinfeger.
Jetzt zählt der Nachweis
Ein generelles Verbot für Holzöfen gibt es nicht. Es gelten aber strenge Grenzwerte. Entscheidend sind das Baujahr, die Emissionen und ein gültiger Nachweis. Wer ein älteres Modell besitzt und den Nachweis bislang nicht erbracht hat, muss jetzt handeln: Ohne Messprotokoll oder Herstellerbescheinigung darf der Ofen nicht weiter betrieben werden. In vielen Fällen ist eine Nachrüstung möglich, in anderen führt kein Weg an einem Austausch vorbei.
Empfehlung: Lassen Sie Ihren Ofen im Zweifel durch den zuständigen Schornsteinfeger oder einen Fachbetrieb überprüfen. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ob Ausnahmen oder Besonderheiten vor Ort gelten, die Sie berücksichtigen müssen. Wer einen neuen Ofen plant, sollte auf moderne, emissionsarme Technik setzen – der Umwelt und der eigenen Sicherheit zuliebe.